Steuerliche Fuck’Ups für Gründer*Innen
guest article by ECOVIS KSO
Die Gründungsphase eines Start-ups ist durch intensive Produktentwicklung, Markteinführung und die Vorbereitung auf die erste Finanzierungsrunde geprägt. In dieser aufregenden Zeit werden die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch oft vernachlässigt, was erhebliche Nachteile nach sich ziehen kann. Fehler, die in dieser Frühphase gemacht werden, können nicht nur das Start-Up oder die Gründer*Innen auch noch in der Zukunft lange belasten, sondern auch die spätere Unternehmensbewertung mindern und potenzielle Investoren abschrecken.
Die Wahl der Rechtsform als strategischer Ausgangspunkt
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der grundlegendsten Entscheidungen für Gründer*Innen. Sie bestimmt nicht nur über die persönliche Haftung der Gründer*Innen, sondern hat auch steuerlich erhebliche Auswirkungen:
- Einzelunternehmen oder Personengesellschaft: Die Einkünfte des Start-Ups werden mit den persönlichen Einkünften der Gründer verrechnet. Dies schafft den Vorteil, dass Verluste mit anderen Einkünften des Gründers direkt die Steuerlast des Gründers mindern.
- Kapitalgesellschaft, wie GmbH oder UG: Innerhalb einer GmbH können diese Verluste nicht unmittelbar mit dem privaten Einkommen der Gesellschafter verrechnet werden. Die Verluste verbleiben in der Gesellschaft und stehen als steuerlicher Verlustvortrag für künftige Gewinne der Gesellschaft selbst zur Verfügung.
Im Rahmen der GmbH unterliegen jedoch etwaige Gewinne des Start-Ups einer niedrigeren Besteuerung als im Rahmen eines Einzelunternehmens. Zudem entstehen durch den späteren Formwechsel hohe Kosten, die bei der direkten Gründung in einer GmbH vermieden werden können.
In den meisten Fällen empfiehlt sich die Gründung des Start-Ups direkt im Rahmen einer Kapitalgesellschaft vorzunehmen, da so etwaige Haftungsthemen direkt ausgeschlossen werden können.
Fehlende Holding-Struktur
Eine Holding-Struktur bietet für Gründer den Vorteil, dass der spätere Exit-Erlös, aber auch zwischenzeitliche Ausschüttung (bei einer Beteiligung von über 10%) lediglich mit einer Steuerlast von 1,5% belegt werden:
- Der Verzicht auf eine Holdingstruktur führt dazu, dass des Exit-Erlös im Rahmen der privaten Einkommensteuer mit einem höheren Steuersatz von ca. 28% besteuert wird.
- Die spätere Errichtung einer Holdingstruktur ist oftmals umständlich und kann mit hohen Kosten verbunden sein. Dies gilt insbesondere, wenn der Gründer nicht mehr die Mehrheit der Anteile hält.
Gründer*Innen sollten daher frühzeitig die Errichtung einer Holding-Struktur erwägen, um zukünftige hohe Kosten zu vermeiden.
Ordnungsgemäße Buchführung
Eine ordnungsgemäße Buchführung ist für Start-ups essenziell, da sie nicht nur die gesetzlichen Pflichten zur korrekten Abführung von Steuern und Sozialabgaben erfüllt, sondern vor allem die finanzielle Kontrolle und Planung ermöglicht.
Ohne saubere Buchhaltung lassen sich die tatsächliche Liquidität und Rentabilität nicht feststellen, was zu falschen Entscheidungen führen kann. Zudem ist eine lückenlose und transparente Finanzdokumentation unerlässlich für den Due-Diligence-Prozess, da Investoren nur in Unternehmen mit nachvollziehbarer und risikofreier Steuerhistorie investieren.
Verzicht auf Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme erhöhen die Attraktivität eines Start-Ups als Arbeitgeber, da zu Beginn Start-Ups oftmals noch keine Spitzengehälter zahlen können. Mitarbeiterbeteiligungen, wie etwa Virtual Stock Options (VSOPs), Employee Stock Options (ESOPs) oder echte Unternehmensanteile, sind daher ein essentieller Bestandteil der Vergütung, um hochqualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.
Gleichzeitig vermindert eine zersplitterte Gesellschafterstruktur die Attraktivität für Investoren. Zudem bergen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme finanzielle und rechtliche Risiken sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeiter. Daher ist die Wahl des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms bereits zu Beginn der Tätigkeit eines Start-Ups von hoher Bedeutung.
Die Folgen steuerlicher Fuck‘Ups
Neben den vorgenannten Themen, sollten Start-Ups noch diverse weitere steuerliche Themen beachten. Oftmals werden die Start-Ups auch mit speziellen Themen konfrontiert, die i.Z.m. ihrem Geschäftsmodell stehen. Daher lohnt es sich frühzeitig ein Auge auf entsprechende Themen zu haben, um nicht nur Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden, sondern auch nicht Investoren aufgrund etwaiger schwebender Unsicherheiten abzuschrecken.
Autoren:
Büsra Karadag
Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, LL.M.
Christian Kappelmann
Steuerberater
ECOVIS KSO Steuerberater & Rechtsanwälte GmbH & Co. KG
ECOVIS KSO is a consulting firm specializing in medium-sized businesses. It offers tax consulting, auditing, legal consulting and management consulting.