Pooling der vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG
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Die Verwendung einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG als Pooling-Gesellschaft erfreut sich großer Beliebtheit für die Zusammenführung von Geldgebern. Es ist jedoch ratsam, das Pooling an die aktuelle Situation und das Entwicklungsstadium des Start-ups anzupassen. Nach erfolgreicher Ausgestaltung der steuerlichen Struktur ist es notwendig, diese gesondert zu führen, da einige spezifische Besonderheiten zu beachten sind.
Wie ihr wisst, gewinnen junge Gründende im Verlauf der Zeit zahlreiche Investoren, sogenannte Business Angels. Dies geschieht insbesondere während der Seed-Stage, also in der Früh- oder Vorgründungsphase. Praktisch kann es dazu kommen, dass das aufstrebende Unternehmen von zahlreichen kleinen Investoren unterstützt wird. Diese Vielzahl an Teilhabenden macht das Gesamtkonstrukt für Geldgeber unübersichtlich und stellt auch für das aufstrebende Unternehmen selbst eine schwer beherrschbare Situation dar. Die umfangreiche Liste der Teilhabenden schreckt potenzielle größere Geldgeber von einer Investition ab. Strategien, wie Start-ups diese Herausforderungen umgehen können, werden im Folgenden erläutert. Dies erscheint sowohl ökonomisch als auch im täglichen Geschäft wenig sinnvoll. Entscheidungen gestalten sich mit einer Vielzahl kleiner Investoren weder schnell noch unkompliziert. Dieser Prozess beginnt bereits beim Einholen einer Unterschrift und erstreckt sich weit über Beschlüsse und Verhandlungen hinaus. In solchen Szenarien bietet sich das Zusammenführen kleiner Investoren an, auch bekannt als "Pooling". Dabei schließt sich eine Gruppe von Geldgebern in einem Pooling-Fahrzeug zusammen, das Anteile am Start-up hält. Ein Gesellschafter übt dann für eine bestimmte Anzahl von Business Angels einheitliche Gesellschafterrechte im Start-up aus.
Bei der Gründung des Pooling-Vehikel kommt es auf die richtige Form an
Das Pooling kann sowohl in Form einer gemeinsamen Kapitalgesellschaft (KapGes) als auch in einer Personengesellschaft (PersGes) erfolgen.
Suboptimal: Investoren-Pooling in der Kapitalgesellschaft
Ein gravierender Nachteil in Bezug auf eine Pooling-Kapitalgesellschaft besteht darin, dass eine zusätzliche Besteuerungsebene eingeführt wird. Im Szenario eines Ausstiegs erfolgt zunächst eine Besteuerung auf der Ebene dieser Pooling-Kapitalgesellschaft. Aufgrund der Kapitalgesellschaftsstruktur sind 95 Prozent des Veräußerungsertrags steuerfrei, jedoch unterliegen die verbleibenden fünf Prozent einer Besteuerung. Konkret bedeutet dies, dass bei einer Steuerbelastung von 30 Prozent die effektive Steuerlast etwa 1,5 Prozent beträgt.
Um die Business Angels am Erlös des Ausstiegs teilhaben zu lassen, ist ein weiterer steuerlicher Schritt erforderlich – nämlich die Ausschüttung des Kapitals an die Investoren.
Der Ein- und Austritt von Gesellschaftern während des Bestehens der Pooling-Kapitalgesellschaft ist in der Regel nicht steuerneutral möglich.
Abschließend wird nach dem Ausstieg eine Liquidation der Gesellschaft durchgeführt, da diese ihre Bedeutung verliert. Diese Liquidation ist jedoch mit erheblichen Kosten und einem beträchtlichen Zeitaufwand verbunden.
Ideale Lösung: Zusammenführung von Investoren in einer Personengesellschaft
Die optimale Gestaltungsform ist eine vermögensverwaltende Personengesellschaft. Diese kann in verschiedenen rechtlichen Strukturen, wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder der Kommanditgesellschaft (KG), ins Leben gerufen werden. Um das persönliche Haftungsrisiko zu begrenzen, wird hier die Gründung einer GmbH & Co. KG oder einer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG empfohlen.
Der Vorteil liegt darin, dass lediglich die Komplementärin mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet, und in diesem Fall besteht eine klare Haftungsbegrenzung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gründung einer GmbH & Co. KG für Investoren-Pooling
1. Einrichtung einer GmbH/UG als Neueinsteiger-Komplementärin für die KG
2. Gründung einer KG und Abwicklung eines Vertrags zwischen dieser und den Investor:innen als Kommanditist:innen
Die Neueinsteiger-Komplementärin ist nicht am Vermögen der KG beteiligt und muss daher kein Kapital einbringen. Obwohl die GmbH & Co. KG aufgrund ihrer Rechtsform zunächst der Gewerbesteuer unterliegt, kann diese Steuerbelastung vermieden werden, indem die Gesellschaft steuerlich als eine vermögensverwaltende Einheit konzipiert wird. Dies wird durch den Prozess der sogenannten Entprägung der Gesellschaft erreicht.
Um die Entprägung durchzuführen, muss die Geschäftsführungsbefugnis verlagert werden. Die Gesellschaft bestellt zusätzlich zur Neueinsteiger-Komplementärin einen weiteren Geschäftsführer, der gleichzeitig als Kommanditist agiert. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelung nur für das interne Verhältnis gilt und nicht für das externe Verhältnis.
Vorteile – Pooling der vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG
Bündelung der Investoren:
Mehrere Geldgeber schließen sich zusammen.
Haftungsbegrenzung:
Begrenzung der Haftung, insbesondere durch geeignete Rechtsformen.
Keine Gewerbesteuerpflicht und somit keine weitere Besteuerung auf Ebene der GmbH & Co. KG:
Vermeidung der Gewerbesteuer auf Gesellschaftsebene.
Steuerlich transparent – das Vermögen und die Einkünfte werden den Business Angels direkt zugerechnet:
Transparente steuerliche Zuordnung von Vermögen und Einkünften zu den Geldgebern.
Investoren können bei richtiger Ausgestaltung steuerneutral in die Gesellschaft eintreten oder steuerneutral aus dieser austreten:
Möglichkeit für Geldgeber, steuerneutral in die Gesellschaft einzutreten oder auszutreten, wenn die Struktur entsprechend gestaltet ist.
Für den Exit-Fall: Falls die Geldgeber ihre Beteiligung über eine eigene Holding-Kapitalgesellschaft halten, bleibt 95 Prozent des Veräußerungsertrags unabhängig von der Beteiligungshöhe von der Steuer befreit.
Author: Büsra Karadag
Associate Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, LL.M.
ECOVIS KSO Steuerberater & Rechtsanwälte GmbH & Co. KG
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